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Die Artists für den 06.10.24 wurden zwar bereits ausgesucht, ihr habt aber
noch die Möglichkeit ganz unkompliziert an unserem Artist Bring and Buy
teilzunehmen.
Dafür:
-müsst ihr vor Ort ein Formular (wie ein typisches Bring and Buy Formular) ausfüllen
-dürft ihr bis zu 10 unterschiedliche Artikel abgeben (Stückzahl: bis zu 10 je Artikel)
-bitte nichts abgeben, dass größer ist als (inklusive) DIN A4 Größe-Produkte
-es gibt keine Preisobergrenze, aber bitte runde Beträge (zb 1€, 3€, 20€...)
-es werden KEINE Prozente am Verkaufswert abgezogen, ihr braucht lediglich ein Eintrittsticket
-eine Vornameldung ist NICHT notwendig
Hier die AGB für unsere Künstler:
AGB:
A. Standmiete
I. Kosten
Die Kosten des Standes werden zuvor vom Organisator ermittelt und vor Vertragsschluss bekannt gemacht. Die Kosten können variieren, es gibt keinen Anspruch auf gleichbleibende Standmieten bei Folgeveranstaltungen. Mit der Annahme des Angebots eines Standplatzes erklärst du dich dazu bereit, den Mietpreis des Standes innerhalb der genannten Frist zu entrichten.
II. Zahlung
Die Zahlung erfolgt in €.Je nach Möglichkeit wird diese über Paypal abgewickelt (Freunde und Familie: ohne Zulage von Gebühren / Dienstleistung: Aufschlag von 1€ auf die Standmiete).Es ist der gesamte Betrag zu überweisen. Jede Zahlung, die nicht vollständig innerhalb der Frist eingegangen ist führt zu einer schwebenden Unwirksamkeit des Standes und kann, sollte keine Absprache mit dem Organisator erfolgen, zum Ausschluss der Bijutsu führen.
III. Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist erstreckt sich regelmäßig über 14 Tage nach Übermittlung der Zahlungsinformationen. Abweichend kann der Organisator eine längere Frist individuell nach Absprache vereinbaren. Wird der Betrag innerhalb der Zahlungsfrist und ohne Rücksprache nicht gezahlt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet und führt automatisch zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
Wer pflichtwidrig die Zahlung innerhalb der Zahlung unterlässt verliert seinen Anspruch auf einen Stand auf der Bijutsu und wird darüber hinaus für die nächste Bijutsu automatisch abgelehnt (Führung einer roten Liste zu diesem Zweck; hier: einmalig).
IV. Rücktritt
Wer bis zu 4 Wochen vor der Bijutsu absagt erhält vorbehaltslos seine Standmiete iHv 100% zurück. Wer innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 2 Wochen vor der Bijutsu absagt (unbeachtlich des Grundes), erhält 50% der Standmiete als Rückerstattung. Wer innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 2 Wochen bis zur Bijutsu absagt (unbeachtlich des Grundes), erhält keine Rückerstattung seiner Standmiete.
B. Standpflege
I. Ordnung und Sauberkeit
Der Stand und der Platz um den Stand herum ist zu hinterlassen wie vorgefunden. Wer mutwillig den Stand, den Tisch oder das Drumherum verschmutzt oderbeschädigt wird zur Haftung gezogen und ist zur Übernahme der Reinigungskosten / Reperaturkosten verpflichtet. Je nach Intensität wird hierzu ebenfalls die Polizei hinzugezogen, wobei eine Anzeige nicht ausgeschlossen werden kann. Wer vorsätzlich Schmutz oder Beschädigungen hinterlässt, erhält einen Eintrag auf der roten Liste (permanent). Wer fahrlässig Schmutz oder Beschädigungen hinterlässt, erhält einen Eintrag auf der roten Liste (einmalig).
II. Standplatz
Der Stand wird nicht ohne Absprache mit den Organisatoren verschoben. Der Organisator verpflichtet sich, Bewegungsfreiheit vor und hinter dem Stand zu gewährleisten, sowie Fluchtwege offen zu halten. Wer seinen Stand ohne Absprache mit der Organisation bewegt, erhält einen Eintrag auf der roten Liste (einmalig). Wer durch das Bewegen des Tisches einen Notausgang blockiert, erhält einen Eintrag auf der roten Liste (permanent).
C. Allgemeine Nutzungsbedingungen
I. Respektvoller Umgang
Alle Künstler und Händler verpflichten sich, einen respektvollen Umgang untereinander, gegenüber den Helfern, den Organisatoren und den Besuchern auszuüben. Wer durch ernstgemeinte Beleidigungen, Rassismus, Sexismus oÄ auffällt, wird permanent von der Bijutsu ausgeschlossen. Wer einen sonst aggressiven oder allgemein respektlosen Ton gegenüber den Organisatoren, Helfern oder Dritten anschlägt, kann von der Bijutsu ausgeschlossen werden. Dies liegt im Ermessen des Organisators.
Wer vor Ort oben genanntes Verhalten begeht, wird von der Bijutsu ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner Standkosten. Die Ausübung des Hausrechts liegt dabei beim Organisator.
II. Sitzplatz
Die Verortung des Sitzplatzes wird vom Organisator geregelt. Der Künstler darf einen Wunschsitznachbarn angeben, sowie eine Wunschsitzposition (Kopfstand, Nahe der Wand, Saal oder Café etc).Es gibt keinen Anspruch auf den Wunschsitzplatz/ Wunschsitznachbarn.
Der Künstler darf nach der ersten Planung Änderungswünsche äußern; ob diese umgesetzt werden (können) liegt im Ermessen des Organisators. Wer die unter Punkt I) genannten Regeln diesbezüglich missachtet kann von der Bijutsu ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt nach den in A) IV) genannten Regelungen.
III. Plagiate
Wer durch Plagiate (abgepauste, geklaute) Werke auffällt, wird permanent von der Bijutsu ausgeschlossen. Dazu gehören nicht Werke, die teilweise getraced sind, solange sie nicht 1zu1 vom original und ohne jeglichen kreativen Eigenanteil getraced sind. Wessen Werk vor Ort bzgl dieser Regelung auffällt, wird zunächst darum gebeten, dieses nicht weiter auszustellen / anzubieten/ zu verkaufen. Wer sich diesbezüglich weigert, wird permanent der Bijutsu verwiesen. Eine Rückerstattung der Standmiete erfolgt unter diesen Punkten nicht. Der Plagiatsverdacht alleine kann zum Verkaufsverbot führen, dies liegt im Ermessen des Organisators.
IV. Fanart
Der Verkauf von Fanart ohne oder mit Lizenz liegt einzig im Ermessen und Verantwortungsbereich des Künstlers/Händlers. Die Bijutsu übernimmt keine Verantwortung für den Vertreib von Fanart.Der Verkauf von Fanart führt nicht zum Ausschluss aus der Bijutsu und wird ebenfalls nicht relevant bei der Auswahl der Künstler.
V. 18+ content
18+ content darf ausgestellt und verkauft werden, solange der Künstler/Händler in eigener Verantwortung dafür sorgt, dass der direkte Zugriff an Minderjährige nicht ohne Zensur möglich ist. 18+ content darf ausgestellt werden, solange die Körpermitte bei Damen und Herren bedeckt ist. Ebenfalls sind Brustwarzen zu bedecken (ja, jeder Nippel.)
VI. Arglistige Täuschung
Wer versucht sich durch Betrug eine bessere Chance im Auswahlverfahren zu erschleichen (Anmeldung über mehrere Mailaccounts, Freunde oÄ überreden sich für einen mit zu bewerben uÄ) wird permanent von der Bijutsu ausgeschlossen. Wer auf andere Art und Weise versucht sich einen persönlichen Vorteil durch arglistige Täuschung oder Betrug zu erschleichen wird permanent von der Bijutsu ausgeschlossen(und erhält, falls vor Ort, keine Rückerstattung seiner Standmiete).
D. Auswahlkriterien
I. Auswahlmethode
Die Auswahl der Künstler erfolgt innerhalb eines zuvor veröffentlichten Zeitraums. Danach kann man sich noch für die Nachrücklerliste bewerben. Die Auswahl erfolgt nach Ermessen des Organisators. Ein Teil der Auswahl wird nach persönlichem Befinden getroffen, die restlichen freien Stände werden vorzüglich an neue Künstler vergeben, der Rest wird ausgelost.
II. Überschüssige Bewerbungen
Die Bijutsu übt ihr Auswahlermessen nach dem Transparenzgebot durch.Sollte ein Künstler nicht angenommen werden können, darf er sich nach Rücksprache auf die Nachrücklerliste einschreiben lassen.
E. Sicherheit
I. Tischdecke
Die allgemein genutzten Tischdecken oder Dekorationsstoffe sollten schwerentflammbar sein. Ein Nachweis diesbezüglich ist mitzuführen. Dies kann und wird von Helfern oder Organisator regelmäßig stichpunktartig kontrolliert.
II. Feuerlöscher
Vor dem Einlass ist in Eigenverantwortung zumindest die Position des nächsten Feuerlöschers zu ermitteln. Im Falle eines Brandes (je nach Schwere des Brandes) ist dieser vom Künstler unaufgefordert mindestens an einen Dritten zu überreichen zur Nutzung. Die Verweigerung dieser Maßnahme führt zum permanenten Ausschluss von der Bijutsu.
III. Notausgänge
Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. Diese sollten in Eigenverantwortung von jedem Künstler / Aussteller /Händler vor dem Einlass ermittelt werden.
IV. Verhalten bei Notfällen
Sollte es zu einem Notfall wie einem Brand oÄ kommen, ist zunächst die eigene Sicherheit zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist das Gebäude ohne weitere Verzögerung zu verlassen. Erst danach sind notwendige Einsatzkräfte eigenständig zu kontaktieren.
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